Gemäß der Sächsischen Landkreisordnung § 48 (SächsLKrO) muss der Landrat die Beschlüsse aus der Kreistagssitzung und der Ausschüsse vollziehen. Der Landrat muss Beschlüssen des Kreistages widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind.
Die Haushaltssatzung für 2016, vom Kreistag am 25.02.2015 erlassen, ist nun am 01.01.2016 im Landkreis Leipzig Land in Kraft getreten. (Quelle: www.landkreisleipzig.de/kreistag-a-5260.html)
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